Überlegungen
zu einem plebiszitären
Budgetrecht
Das
Wirksamwerden des Bürgerwillens bei politischen Entscheidungen ist
bisher auf Bundesebene überhaupt nicht, auf Landesebene und kommunaler
Ebene nur sehr eingeschränkt möglich und praktisch nur in Ausnahmefällen
erfolgreich realisiert worden. Weitergehende Forderungen nach mehr
"direkter Demokratie" sind in absehbarer Zeit wohl nicht
durchzusetzen.
Hier wird
mit einem "plebiszitären Budgetrecht" ein weiterer Weg
vorgeschlagen dem Bürgerwillen Geltung zu verschaffen und die
Verantwortung für das Gemeinwesen durch Gestaltung der zentralen
staatlichen Ressource Finanzen mitzutragen. Angestrebt wird eine
direkte und wirksame Mitsprache der Bürger in staatlichen Finanz- und
Haushaltsangelegenheiten durch ein Genehmigungsrecht der Haushalte des
Bundes, der Länder und der Gemeinden. Wie bisher durch die
parlamentarische Genehmigung wird dann erst nach der plebiszitären
Genehmigung der Vollzug des Haushalts möglich.
Die
Darstellung basiert auf der Beschreibung der aktuellen politischen
Ausgangslage, soweit sie zur Herleitung des Budgetrechts von Bedeutung
ist, und enthält die mit dem Budgetrecht im einzelnen verfolgten Ziele.
Es folgen Thesen, welche den vorgelegten Gedankengang untermauern und stützen.
Den Abschluss bilden die Maßnahmen, welche zur Realisierung des
Budgetrechts erforderlich sind bzw. Inhalt des Budgetrechts sind. Die
Kernaussagen sind komprimiert formuliert.
Ausgangslage
/ Aktuelle Situation
- Die
Steuer- und Abgabenquote ist extrem hoch (konfiskatorisch)
- Die
Staatsschulden sind extrem hoch.
- Verschwendung
öffentlicher Gelder
- Keinerlei
Mitsprache der Bürger in staatlichen Finanzangelegenheiten -
Finanztabu.
- Sinkende
Wahlbeteiligung
- Misstrauen
gegenüber Politikern weit verbreitet
- Bürgerliche
Werte (Leistung, Gemeinsinn) nicht mehr vorrangig und nur teilweise
anerkannt
- Anspruchsinflation
- Zu mächtige
Parteien - zu viele Beamte in den Parlamenten.
- Das
Grundgesetz unterstellt die Gemeinwohlorientierung der Repräsentanten
(Abgeordnete), tatsächlich verfolgen sie primär Parteiinteressen
und eigene Interessen.
- Die öffentliche
Erörterung direktdemokratischer Verfahren hat begonnen
Ziele:
- Direkte
Mitwirkung der Bürger in der Haushalts- und Finanzpolitik
- Rückführung
von Steuer- und Abgabenquote sowie der Staatsschulden auf ein
allgemein (mehrheitlich) akzeptiertes Maß.
- Wiedererlangung
der bürgerschaftlichen Verantwortung für das Gemeinwesen (Bund, Länder
und Gemeinden).
- Gegengewicht
gegen Parteiinteressen und einseitig ausgerichtete (verbeamtete)
Parlamente
Thesen:
- Weiterentwicklung
der Demokratie von einer rein repräsentativen zu einer gemischt
repräsentativen / direkten Verfassung
- Die
Kompetenz der Bürger für einen solchen Schritt ist durch 50-jährige
Einübung demokratischer Verfahren und durch die, aufgrund hoher und
langdauernder Ausbildungsaufwendungen, erreichte gesellschaftliche
Allgemeinbildung vorhanden.
- Die Überlegenheit
des Kapitalismus als Wirtschaftsform ist anerkannt und durch das
Verschwinden des Sozialismus bestätigt. Die Anwendung
wirtschaftlicher (kapitalistischer) Regelungen im Bereich
staatlichen Finanzen bewirkt auch dort wirtschaftliche Vorteile.
- Durchführung
der notwendigen Abstimmungen mittels moderner Informationstechnik.
Maßnahmen:
- Einführung
einer weiteren Stimme zur Genehmigung der Budgets von Bund, Ländern
und Gemeinden (Budgetstimme, im Bund Drittstimme).
- Jährliche
Abstimmung über die Budgets von Bund, Ländern und Gemeinden durch
die von den jeweiligen Budgets betroffenen Bürger.
- Stimmgewicht
des Einzelnen in Relation zu seinen finanziellen Leistungen für das
Gemeinwesen.
- Bei
Zustimmung ist das Budget verabschiedet.
- Bei
Ablehnung des Budgets erfolgt gemäß dem bei der Abstimmung
festgestellten Bürgerwillen Erhöhung oder Senkung des Budgets.
Leitidee:
Der bürgerliche Staat begann mit dem Budgetrecht der Bürgerschaft
-
Der (fortgeschrittene) demokratische Staat beginnt mit dem
Budgetrecht des Demos.
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