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  Autor:  Albrecht Füssenhäuser
  E-Mail: Albrecht.Fuessenhaeuser@t-online.de 
  Grundthematik:  Stärkung der Bürgerrechte und der bürgerschaftlichen Verantwortung durch ein plebiszitäres Budgetrecht mit dem Ziel einer direkten Mitwirkung in staatlichen Finanz- und Haushaltsangelegenheiten.

Überlegungen zu einem plebiszitären 

Budgetrecht


 

Das Wirksamwerden des Bürgerwillens bei politischen Entscheidungen ist bisher auf Bundesebene überhaupt nicht, auf Landesebene und kommunaler Ebene nur sehr eingeschränkt möglich und praktisch nur in Ausnahmefällen erfolgreich realisiert worden. Weitergehende Forderungen nach mehr "direkter Demokratie" sind in absehbarer Zeit wohl nicht durchzusetzen.

Hier wird mit einem "plebiszitären Budgetrecht" ein weiterer Weg vorgeschlagen dem Bürgerwillen Geltung zu verschaffen und die Verantwortung für das Gemeinwesen durch Gestaltung der zentralen staatlichen Ressource Finanzen  mitzutragen. Angestrebt wird eine direkte und wirksame Mitsprache der Bürger in staatlichen Finanz- und Haushaltsangelegenheiten durch ein Genehmigungsrecht der Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Wie bisher durch die parlamentarische Genehmigung wird dann erst nach der plebiszitären Genehmigung der Vollzug des Haushalts möglich.

Die Darstellung basiert auf der Beschreibung der aktuellen politischen Ausgangslage, soweit sie zur Herleitung des Budgetrechts von Bedeutung ist, und enthält die mit dem Budgetrecht im einzelnen verfolgten Ziele. Es folgen Thesen, welche den vorgelegten Gedankengang untermauern und stützen. Den Abschluss bilden die Maßnahmen, welche zur Realisierung des Budgetrechts erforderlich sind bzw. Inhalt des Budgetrechts sind. Die Kernaussagen sind  komprimiert formuliert.

Ausgangslage / Aktuelle Situation

  • Die Steuer- und Abgabenquote ist extrem hoch (konfiskatorisch)
  • Die Staatsschulden sind extrem hoch.
  • Verschwendung öffentlicher Gelder
  • Keinerlei Mitsprache der Bürger in staatlichen Finanzangelegenheiten - Finanztabu.
  • Sinkende Wahlbeteiligung
  • Misstrauen gegenüber Politikern weit verbreitet
  • Bürgerliche Werte (Leistung, Gemeinsinn) nicht mehr vorrangig und nur teilweise anerkannt
  • Anspruchsinflation
  • Zu mächtige Parteien - zu viele Beamte in den Parlamenten.
  • Das Grundgesetz unterstellt die Gemeinwohlorientierung der Repräsentanten (Abgeordnete), tatsächlich verfolgen sie primär Parteiinteressen und eigene Interessen.
  • Die öffentliche Erörterung direktdemokratischer Verfahren hat begonnen
Ziele:
  • Direkte Mitwirkung der Bürger in der Haushalts- und Finanzpolitik
  • Rückführung von Steuer- und Abgabenquote sowie der Staatsschulden auf ein allgemein (mehrheitlich) akzeptiertes Maß.
  • Wiedererlangung der bürgerschaftlichen Verantwortung für das Gemeinwesen (Bund, Länder und Gemeinden).
  • Gegengewicht gegen Parteiinteressen und einseitig ausgerichtete (verbeamtete) Parlamente
Thesen:
  • Weiterentwicklung der Demokratie von einer rein repräsentativen zu einer gemischt repräsentativen / direkten Verfassung
  • Die Kompetenz der Bürger für einen solchen Schritt ist durch 50-jährige Einübung demokratischer Verfahren und durch die, aufgrund hoher und langdauernder Ausbildungsaufwendungen, erreichte gesellschaftliche Allgemeinbildung vorhanden.
  • Die Überlegenheit des Kapitalismus als Wirtschaftsform ist anerkannt und durch das Verschwinden des Sozialismus bestätigt. Die Anwendung wirtschaftlicher (kapitalistischer) Regelungen im Bereich staatlichen Finanzen bewirkt auch dort wirtschaftliche Vorteile.
  • Durchführung der notwendigen Abstimmungen mittels moderner Informationstechnik.
Maßnahmen:
  • Einführung einer weiteren Stimme zur Genehmigung der Budgets von Bund, Ländern und Gemeinden (Budgetstimme, im Bund Drittstimme).
  • Jährliche Abstimmung über die Budgets von Bund, Ländern und Gemeinden durch die von den jeweiligen Budgets betroffenen Bürger.
  • Stimmgewicht des Einzelnen in Relation zu seinen finanziellen Leistungen für das Gemeinwesen.
  • Bei Zustimmung ist das Budget verabschiedet.
  • Bei Ablehnung des Budgets erfolgt gemäß dem bei der Abstimmung festgestellten Bürgerwillen Erhöhung oder Senkung des Budgets.


Leitidee:
 

 
Der bürgerliche Staat begann mit dem Budgetrecht der Bürgerschaft -
Der (fortgeschrittene) demokratische Staat beginnt mit dem Budgetrecht des Demos.

 
 
 

 

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